Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert am: 08.07.2024


Allgemeines

 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kund*innen des Korrektorats/Lektorats und Eileen Altas alias „Korrektoratia“. Die AGB werden von dem*der Kund*in durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. 

 

Vertragsschluss und Umfang der Leistung

 (1)    Der Vertrag zwischen dem*der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin kommt zustande, wenn der*die Auftraggeber*in das von der Auftragnehmerin abgegebene Angebot/Anfrage durch schriftliche Erklärung angenommen hat, über dieses Formular bspw. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Post oder E-Mail.

 

(2)    Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und der Angebote.

 

(3)    Die Auftragnehmerin bietet diese folgenden Dienstleistungen ab 08.07.2024 an:

 

1.      Paket „Notitia“ (Korrektorat): Überprüfung von belletristischen Manuskripten, Autor*innenunterlagen sowie jeglichen anderen Texten hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; eine Korrekturrunde samt Feedback

2.      Paket „Actio“ (Inhaltslektorat): Überprüfung von belletristischen Manuskripten hinsichtlich Spannungsbogen, Handlungsaufbau und Figurenentwicklung; eine Korrekturrunde samt Feedback und Gespräch

3.      Paket „Fluentia“ (Stillektorat): Überprüfung von belletristischen Manuskripten und Autor*innenunterlagen hinsichtlich Stil, Logik, Perspektive und Zeit (Stillektorat; Paket „Fluentia“); eine Korrekturrunde samt Feedback

4.      Paket „Elegantia“ (Stillektorat und Korrektorat): Überprüfung von belletristischen Manuskripten und Autor*innenunterlagen hinsichtlich Stil, Logik, Perspektive, Zeit, Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; zwei Korrekturrunden samt zwei Feedbacks

5.      Paket „Continentia“ (Inhalts- und Stillektorat): Überprüfung von belletristischen Manuskripten hinsichtlich Spannungsbogen, Handlungsaufbau, Figurenentwicklung, Stil, Logik, Perspektive und Zeit; eine Korrekturrunde samt Feedback und Gespräch sowie eine Korrekturrunde samt Feedback

6.      Paket „Gratia“ (Inhalts-, Stillektorat und Korrektorat): Überprüfung von belletristischen Manuskripten hinsichtlich Spannungsbogen, Handlungsaufbau, Figurenentwicklung, Stil, Logik, Perspektive, Zeit, Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; eine Korrekturrunde samt Feedback und Gespräch sowie zwei Korrekturrunden samt zwei Feedbacks

7.      Manuskript-Gutachten: Schriftliches Feedback zu einem belletristischen Manuskript bzgl. Spannungsbogen, Handlungsaufbau, Figurenentwicklung, Stil, Logik, Perspektive, Zeit, Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; eine Leserunde samt Feedback

8.      Exposé

a.      Korrektur: Überprüfung eines Buchexposés hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; eine Korrekturrunde samt Feedback

b.      Gutachten: Überprüfung eines Buchexposés hinsichtlich Stil, Logik, Perspektive, Zeiten und Präsentation sowie Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; zwei Korrekturrunden samt zwei Feedbacks

 

9.      Klappentext

a.      Korrektur: Überprüfung eines Buchklappentexts hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; eine Korrekturrunde samt Feedback

b.      Gutachten: Überprüfung eines Buchklappentexts hinsichtlich Stil, Logik, Perspektive, Zeiten und Präsentation sowie Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion; zwei Korrekturrunden samt zwei Feedbacks

 

 Nach Absprache zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmerin können auch Sonderleistungen beschlossen werden, deren Preis und Umfang individuell nach Absprache beschlossen werden.

  

Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.

 

(4)    Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller von dem*der Auftraggeber*in verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und bei der Dienstleistung, die ein Lektorat beinhaltet, ebenso die höchstmögliche Reduzierung von inhaltlichen Fehlern bzgl. Logik, Stil, Figuren, Handlung und Aufbau und bei beratenden Dienstleistungen (Manuskript-Gutachten, Inhaltslektorat) ein möglichst hilfreiches und professionelles Feedback zu geben. Dies bedeutet, dass der/die Text/Vorlage des*der Auftraggeber*in im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den*die Auftraggeber*in nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden. Dies erfolgt in der Regel über die Nachverfolgungs- und Kommentarfunktion von Microsoft Word Office.

 

(5)    Dem*der Auftraggeber*in ist bekannt und erkennt es ausdrücklich an, dass eine unerwartet hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den*die Auftraggeber*in bewirkter Zeitdruck beim Ausführen der Leistung seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.

 

Mitwirkungspflichten des*r Auftraggebers*in

(1)    Der*die Auftraggeber*in verpflichtet sich bei Nachfrage mitzuteilen, wofür er*sie den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der*die Auftraggeber*in den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der*die Auftraggeber*in die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Werden oder können keine erforderlichen Unterlagen von dem*der Auftraggeber*in gestellt werden, kann eine korrekte Nutzung/Überprüfung der bestimmten Terminologie nicht gewährleistet werden.

 

(2)    Sofern der*die Auftraggeber*in diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er*sie nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen*ihren Wünschen ausgeführt.

 

(3)    Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen in digitaler Form vorgelegt werden, damit sie verständlich und gut lesbar für die Auftragsnehmerin sind.

 

Preise und Zahlung

 (1)    Preise für eine Manuskriptkorrektur werden entweder individuell in schriftlicher Form durch ein Angebot vereinbart, meist im Schriftverkehr per E-Mail, nachdem ein Probekorrektorat/-lektorat gemacht wurde oder anhand einer Pauschale festgelegt. Ü

(2)    Über das von der Auftragnehmerin zugesendete „Kontaktformular“ und das durch den*die Auftraggeber*in Zurücksenden von ebenjenem wird das Angebot bestätigt und ein Einverständnis zu den AGB sowie Datenschutzrichtlinien gegeben.

(3)    Folgende Preise gelten für die jeweiligen Leistungen ab 01.07.2024 (hier meint a) stets im Falle von (3)1.1; b) meint stets im Falle von (3)1.2.):

1. Paket „Notitia“ (Korrektorat):
a) 2,00 € – 3,50 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
b) 25,00 € je Stunde
2. Paket „Actio“ (Inhaltslektorat):
a) 2,00 € – 3,50 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
b) 25,00 € je Stunde
3. Paket „Fluentia“ (Stillektorat)
a) 3,00 € – 4,50 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
b) 35,00 € je Stunde
4. Paket „Continentia“ (Inhalts- und Stillektorat)
a) 4,50 € – 6,00 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
b) 30,00 € je Stunde
5. Paket „Elegantia“ (Stillektorat und Korrektorat)
a) 4,50 € – 6,00 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
b) 30,00 € je Stunde
6. Paket „Gratia“ (Inhalts-, Stillektorat und Korrektorat)
a) 6,00 € – 7,50 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
b) 35,00 € je Stunde

7. Manuskript-Gutachten
1,00 € je Normseite á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen
8.a. Exposé-Korrektur: Pauschalpreis: 50,00 €
8.b. Exposé-Gutachten: Pauschalpreis: 90,00 €
9.a. Klappentext-Korrektur: Pauschalpreis: 25,00 €
9.b. Klappentext-Gutachten: Pauschalpreis: 55,00 €

 

3.1.            Die Preise für zu korrigierende/lektorierende Texte, die mindestens 30 Normseiten (á 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen) umfassen, werden anhand einer Probe entschieden und liegen in der vorgegebenen Preisspanne. 

3.2.            Die Preise für zu korrigierende/lektorierende Texte, die weniger als 30 Normseiten (á 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen) umfassen, werden anhand einer Pauschale nach Stunden berechnet. Es wird dabei halbstündig aufgerundet. Auf Anfrage wird auch eine Probe für Texte, die weniger als 30 Normseiten umfassen, kostenlos bearbeitet.

3.3.             Jede Dienstleistung wird mit mindestens 25,00 € berechnet. 

3.4.            Die Berechnung der Sonderleistung erfolgt nach obiger Angabe.

 

(4)    Wenn das Manuskript für die Zweit-/Drittkorrektur um 10 Normseiten (á 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) von der anfänglichen Normseitenanzahl abweicht, wird der Zweit-/Drittdurchgang auf der Rechnung separiert mit der neuen Normseitenanzahl berechnet. 

 

(5)    Soll auf Wunsch ein weiterer Durchgang während der zu erbringenden Leistung durchgeführt werden, der nicht Teil des jeweiligen regulären Pakets ist, muss dies frühstmöglich, aber spätestens mit Übermitteln des Kontaktformulars kommuniziert werden. Anderenfalls kann die Auftragnehmerin nicht gewährleisten, dass ihr Zeitplan ein weiteren Durchgang zulässt. Der Preis orientiert sich am zuvor vereinbarten Angebotspreis und kann nach Ermessen der Auftragnehmerin reduziert werden.

 

(6)    Soll auf Wunsch ein weiterer Durchgang nach bereits erfolgter Leistung durchgeführt werden (zum Beispiel sollen Seiten nach dem Korrektorat nochmals korrigiert werden), orientiert sich der Preis des Durchgangs am zuvor vereinbarten Angebotspreis und kann nach Ermessen der Auftragnehmerin reduziert werden. Ein Wunsch für einen weiteren Durchgang soll frühestmöglich kommuniziert werden und kann nur stattfinden, wenn es der Zeitplan der Auftragnehmerin zulässt.

 

(7)    Die Auftragnehmerin verlangt für die Pakete „Continentia“, „Elegantia“, „Gratia“ sowie umfangreichere Leistungen eine Anzahlung in Höhe von 50 %. Erst wenn die gewünschte Anzahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen ist, wird sie mit der beauftragen Leistung beginnen. 

 

(8)    Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung(en). Bei umfangreicheren Arbeiten oder mehreren Aufträgen des*der Auftraggebers*in erfolgt eine Abrechnung nach jeder einzelnen Dienstleistung.

 

(9)    Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. 

 

(10)     Die Normseiten werden durch die Gesamtzahl der Zeichen inkl. Leerzeichen geteilt durch 1.500 berechnet.

 

(11)     Der*Die Auftraggeber*in kommt spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

 

(12)     Eine Ratenzahlung ist nicht bei Erstkund*innen möglich und darf nur nach eindeutiger Absprache mit der Auftragsnehmerin geleistet werden. Anderenfalls gilt (11).

 

Lieferung

 (1)    Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der*die Auftraggeber*in dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.

 

(2)    Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem*der Auftraggeber*in zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach 2 (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem*der Auftraggeber*in unverzüglich mit.

 

(3)    Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den*der Auftraggeber*in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter 4 (2) erfüllt worden sind.

 

(4)    Die Lieferung des korrigierten Ausgangtextes entspricht ausschließlich dem digitalen Versandformat als docx-Datei, nur nach Absprache kann anderes vereinbart werden.

 

(5)    Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der*die Auftraggeber*in.

 

Höhere Gewalt & Krankheit

Für den Fall der höheren Gewalt oder Krankheit hat die Auftragnehmerin den*die Auftraggeber*in unverzüglich zu benachrichtigen, ebenso hat für den Fall der höheren Gewalt oder Krankheit der*die Auftraggeber*in die Auftragnehmerin unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt oder Krankheit berechtigt die Auftragnehmerin als auch den*die Auftraggeber*in, vom Vertrag ohne Widerrufsfrist zurückzutreten. Der*Die Auftraggeber*in hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten. 

 

Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, sowie die Mitwirkungspflicht des*der Auftraggeber*in entscheidend beeinträchtigen.

 

Als Krankheit gilt eine nicht vorherzusehende gesundheitliche Einschränkung, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, die Lieferfrist vereinbarungsgemäß einzuhalten, sowie die Mitwirkungspflicht des*der Auftraggeber*in entscheidend beeinträchtigt.

 

Mängelhaftung

(1)    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

(2)    Ein nach Auffassung des*der Auftraggebers*in mangelhaft erfüllter Auftrag ist von ihm*ihr umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem*der Auftraggeber*in zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.

 

(3)    Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich auf fünf Seiten (mit 30 Zeilen und jeweils 60 Anschlägen pro Zeile) durchschnittlich sieben eindeutige Fehler bzgl. Rechtschreibung, Grammatik und/oder Interpunktion befinden. 

 

(4)    Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der*die Auftraggeber*in seinen*ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

 

(5)    Wenn der*die Auftraggeber*in Vorschläge oder Änderungen bzgl. des durchgeführten Korrektorats oder Lektorats ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

 

Schadensersatz

(1)    Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. Ä. wird ausgeschlossen.

 

 

(2)    Sofern die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.

 

(3)    Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).

 

(4)    Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der*die Auftraggeber*in im vollen Umfang. 

 

Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem*der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin (insbesondere E-Mail/Instagram) leider nicht garantiert werden.

 

Im Interesse des*der Kund*in ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

 

Schlussbestimmungen

(1)    Der*Die Auftraggeber*in teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.

 

(2)    Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

(3)    Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

Widerrufsbelehrung

Sofern der*die Auftragsgeber*in Verbraucher i. S. von § 13 BGB ist, kann er*sie seine*ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:

 

Widerrufsrecht

Der*die Auftraggeber*in kann seine*ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach schriftlichem Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Eileen Altas, Fritz-Boehle-Straße 3b, 79312 Emmendingen.

E-Mail: [email protected]

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Vertrag nichtig. Falls Anzahlungen o. Ä. jedoch geleistet worden sind, werden diese innerhalb von 30 Tagen erstattet. Die Frist dafür beginnt für die Auftragnehmerin mit dem Empfang der Widerrufserklärung.

 

Das Widerrufsrecht des*der Auftraggebers*in erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des*der Auftraggebers*in vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der*die Auftraggeber*in diese selbst veranlasst hat.

 

Wenn der*die Auftraggeber*in nach Ablauf der Widerrufsfrist den Vertrag kündigt und die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen möchte, muss er*sie einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Korrektorat gleichgekommen wäre (basierend auf der zuvor angegebenen Zeichenanzahl). Kommt der*die Auftraggeber*in dieser Zahlung nach einer Frist von 30 Tagen ab Erhalt der Widerrufserklärung nicht nach, kommt er*sie mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.